Discussion:
Typographische Gestaltung anwaltlicher Schreiben
(zu alt für eine Antwort)
Frank Ellebrecht
2008-12-15 22:34:11 UTC
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Hallo,

da hier einige Juristen mitlesen, versuche ich es einfach mal mit meiner
Frage:

Hat sich schon einmal jemand mit der typographischen Gestaltung
anwaltlicher Schreiben beschäftigt? Ich meine jetzt nicht Hausarbeiten
oder Dissertationen, sondern das Alltagsgeschäft eines Rechtsanwaltes,
das heißt Schriftsätze an Gerichte oder Behörden. Jxbasics.sty ist mir
bekannt, allerdings halte ich einige der dort getroffenen Entscheidungen
für, sagen wir mal, suboptimal (vielleicht liegt es auch nur an der
fehlenden Dokumentation). Auch In den zahlreichen juristischen
Veröffentlichungen fand ich nichts zu diesem Thema; selbst die so
beliebten Formularbücher bieten zwar Formulierungs-, aber keine
Gestaltungsvorschläge.

Und auch wenn gelten solte: „"Am Schriftsatz interessiert die
Rechtswissenschaft weniger die kor­rekte Gestaltung als vielmehr die
Begründung eines Klagebegeh­rens oder eines Urteilspruches.“"
(Somek/Forg\'o, Nachpositivistisches Rechtsdenken, Wien 1996, S.
17), halte ich diesen Punkt dennoch für wichtig; schließlich sind
anwaltliche Schreiben eines der Aushängeschilder einer Kanzlei --
zugespitzt könnte man vielleicht formulieren, der Inhalt ist für das
Gericht, die Form für den Mandanten (auch wenn sich das Gericht über
einen typographisch ordentlichen Schriftsatz ebenfalls freuen dürfte,
genau wie der Mandant über einen einigermaßen sinnvollen Inhalt).

Daher wäre ich für jeden Hinweis, wie ein typographisch "guter"
anwaltlicher Schriftsatz aussehen könnte und wie man ihn in LaTeX
umsetzt, dankbar; ich denke dabei vor allem an solche Dinge wie (Kurz-)
Rubrum, Tenor, Bezeichnung der Beweismittel ...

Herzliche Grüße!

Frank
Markus Kohm
2008-12-16 08:15:05 UTC
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Post by Frank Ellebrecht
Daher wäre ich für jeden Hinweis, wie ein typographisch "guter"
anwaltlicher Schriftsatz aussehen könnte und wie man ihn in LaTeX
umsetzt, dankbar; ich denke dabei vor allem an solche Dinge wie (Kurz-)
Rubrum, Tenor, Bezeichnung der Beweismittel ...
Mit den ganzen Begriffen kann ich nichts anfangen. Ich weiß aber dass
KOMA-Script mit scrlttr2, scrjura (alpha-Paket, das mit getrennter Doku als
Teil von KOMA-Script verteilt wird) und sections.lco (kann man von der
KOMA-Script-Homepage runterladen) und natürlich individueller lco-Datei für
den Briefkopf und einige Einstellungen in der anwaltlichen Praxis verwendet
wird. Extra für Juristen ist in der aktuellen Version von scrlttr2 die
Möglichkeit eingebaut und in der Anleitung beschrieben, den Betreff über
die Geschäftszeile zu setzen.

Mehr kann ich zu diesen Thema mangels Fachkenntnisse nicht beitragen.

Gruß
Markus
--
Gruppenhinweise (auch Minimalbeispiel) --> http://www.latex-einfuehrung.de
Fragen zu LaTeX? --> http://www.dante.de/faq/de-tex-faq/
Fragen zu KOMA-Script? --> http://www.komascript.de
Juergen Fenn
2008-12-17 00:45:37 UTC
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Post by Markus Kohm
Mit den ganzen Begriffen kann ich nichts anfangen. Ich weiß aber dass
KOMA-Script mit scrlttr2, scrjura (alpha-Paket, das mit getrennter Doku als
Teil von KOMA-Script verteilt wird) und sections.lco (kann man von der
KOMA-Script-Homepage runterladen) und natürlich individueller lco-Datei für
den Briefkopf und einige Einstellungen in der anwaltlichen Praxis verwendet
wird.
Für scrjura sehr herzlichen Dank an Dich und an Alexander!

BTW, ich nutze scrlttr2 mit sections.lco für alle meine privaten und
geschäftlichen Briefe, weil es sehr einfach war, damit mein Briefpapier
zu layouten. Ein Schriftsatz ist letztlich ein langer Brief, aber erst
durch sections.lco ist es möglich geworden, einen Brief mit LaTeX zu
untergliedern. KOMA-Script ist damit auch für die juristische Praxis das
ideale Paket geworden. Einrückungen gehen am einfachsten mit quote und
enumerate, wenn man sich dafür keine eigenen Umgebungen definieren will.
Mehr fiele mir zu dem Thema kaum ein, höchstens noch ein paar Links:

http://www.juergenfenn.de/tex.html#humanities

Jürgen.
Frank Ellebrecht
2008-12-22 23:12:36 UTC
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Post by Juergen Fenn
BTW, ich nutze scrlttr2 mit sections.lco für alle meine privaten und
geschäftlichen Briefe, weil es sehr einfach war, damit mein Briefpapier
zu layouten. Ein Schriftsatz ist letztlich ein langer Brief, aber erst
durch sections.lco ist es möglich geworden, einen Brief mit LaTeX zu
untergliedern. KOMA-Script ist damit auch für die juristische Praxis das
ideale Paket geworden.
Mit geschäftlichen Briefen meinst Du die Schreiben in Deiner
anwaltlichen Tätigkeit? Mal ganz unabhängig von den typographischen
Fragen, (wie) bindest Du LaTeX in eine Kanzleisoftware ein? Das scheint
mir auch ein schwieriges Thema zu sein; so ganz ohne wird es aber auch
nicht gehen.

Ansonsten kann ich mich Deinem Lob von scrlttr2 nur anschließen, auch
wenn mich gelegentlich die Vielzahl der Einstellungsmöglichkeiten trotz
der guten Dokumentation etwas überfordert.

Viele Grüße
Frank
Juergen Fenn
2008-12-23 13:46:11 UTC
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Post by Frank Ellebrecht
Mit geschäftlichen Briefen meinst Du die Schreiben in Deiner
anwaltlichen Tätigkeit?
Auch. Ich habe mir eine Vorlage geschrieben, bei der ich den Briefkopf
jeweils anpassen kann, je nachdem ob ich einen privaten oder einen
geschäftlichen Brief schreibe.
Post by Frank Ellebrecht
Mal ganz unabhängig von den typographischen
Fragen, (wie) bindest Du LaTeX in eine Kanzleisoftware ein? Das scheint
mir auch ein schwieriges Thema zu sein; so ganz ohne wird es aber auch
nicht gehen.
Ich verwende keine Kanzleisoftware, sondern arbeite ausschließlich mit
Emacs, LaTeX und OOo Calc.

Aus Debian-lex wurde wohl nichts? Obwohl da steht "Zuletzt geändert:
Sonntag den 16. Nov 2008", wirkt das alles nicht sonderlich aktuell...
außerdem fehlt mir da etwas... ;-)

http://www.debian.org/devel/debian-lex/index.de.html
http://www.debian.org/devel/debian-lex/software.de.html

Jürgen.
Frank Ellebrecht
2008-12-22 23:05:51 UTC
Permalink
... Ich weiß aber dass
KOMA-Script mit scrlttr2, scrjura (alpha-Paket, das mit getrennter Doku als
Teil von KOMA-Script verteilt wird) und sections.lco (kann man von der
KOMA-Script-Homepage runterladen) und natürlich individueller lco-Datei für
den Briefkopf und einige Einstellungen in der anwaltlichen Praxis verwendet
wird.
Scrlttr2 und sections.lco kenne ich (natürlich!) und benutze ersteres
auch gegenwärtig schon für meine privaten Briefe. Sections.lco habe ich
für eine zukünftige Nutzung für mich etwas modifiziert, damit man
notfalls auch mal eine Gliederung voranstellen kann. Scrjura muß ich mir
bei Gelegenheit noch mal näher anschauen, beim ersten Betrachten habe
ich vor allem eine Umgebung/Befehle vermißt, um die Beteiligten (z. B.
bei einem Vertrag) ordentlich angeben zu können.
Extra für Juristen ist in der aktuellen Version von scrlttr2 die
Möglichkeit eingebaut und in der Anleitung beschrieben, den Betreff über
die Geschäftszeile zu setzen.
Danke für den Hinweis; mit der Version 3 habe ich mich noch nicht sehr
intensiv beschäftigt. Mein erster Gedanke war aber, als ich auf Deinen
Hinweis hin die Dokumentation gelesen habe: So ein Schreiben habe ich
noch nie gesehen. Aber vielleicht fehlt mir da auch nur das
Vorstellungsvermögen, wahrscheinlich kann man mit der Geschäftszeile
noch ganz andere Sachen anstellen, als mir so einfallen ...

Viele Grüße
Frank
Jörg Hopfe
2008-12-16 16:40:24 UTC
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Post by Frank Ellebrecht
Daher wäre ich für jeden Hinweis, wie ein typographisch "guter"
anwaltlicher Schriftsatz aussehen könnte und wie man ihn in LaTeX
umsetzt, dankbar; ich denke dabei vor allem an solche Dinge wie
(Kurz-) Rubrum, Tenor, Bezeichnung der Beweismittel ...
Wohl mehr noch, als an anderer Stelle, hat die Gestaltung eines anwaltlichen Schriftsatzes dienende Funktion. Er soll dem Rezipienten ermöglichen, die wesentlichen Inhalte schnell zu erfassen.
Keiner der Rezipienten, sei es in der Geschäftsstelle des Gerichts, der Dezernatsarbeit erledigende Richter, der Mandant oder sein Sachbearbeiter, haben viel Zeit. Also muss das Wesentliche schnell zu erfassen sein.
Der schlimmste Schriftsatz wäre daher einer, der seine bestimmenden Angaben zum Verfahren/der Sache in einer schwer zu entziffernden Betreffzeile verbirgt und nach der Anrede in einer sichtlich herunterdiktierten Textwüste, deren Gestaltung vorgabenfrei offensichtlich der Kanzleischreibkraft überlassen wurde und der mit einem "nach Diktat verreist" endet. Aus dieser Negativbeschreibung lassen sich Merkmale sinnvoller Gestaltung ableiten.

So ist es guter Brauch, Schreiben an ein Gericht mit einem fett, zweizeilig und zentriert gesetzten
"In der Sache

<Aktenzeichen des Gerichts>"

zu beginnen. Alles was weniger auffällig ist, stört den Geschäftsgang.
Ebenso sollten alle Anträge fett und abgesetzt erscheinen.

Eine dem Gedankengang folgende Gliederung ist zwar in juristischen Texten erstaunlich verpönt, erleichtert aber die Kommunikation über mehrere, evtl. sogar umfangreiche, Schriftsätze hinweg erheblich.

Dass ein prägnantes Design der ersten Seite mit einem einprägsamen Logo für guten Wiedererkennungswert auch bei flüchtigem Hinsehen, der erfolgreichen Darstellung dienlich ist, sei nur am Rande erwähnt, wird es doch meist durch in der Druckerei gestaltete Kopfbögen erledigt

Ansonsten bietet es sich an, nicht zu viel Platz auf der Seite zu lassen. (Ein Schriftsatz mit einer 1/3 der Seite einnehmenden Spalte aber 50 Seiten Umfang löst nur mäßige Freude aus.)
Aber auch nicht zu viel darauf zu quetschen. Eine zurückhaltende 12pt Serife als Grundschrift, die breiter läuft, als Times ist sicher kein Fehler.

Anträge im laufenden Text (üblicherweise wird es sich um Beweisanträge handeln) sollten abgesetzt (z.B. durch Einrückung) sein, Beweismittel noch einmal hervorgehoben (z.B. kursiv).

Das erst einmal alles, was mit spontan einfällt.
Wahrscheinlich bekommt man mit Überlegungen zu dem Thema ein ganzes Buch voll, wobei die Hälfte der Anregungen nicht spezifisch sein dürfte.
--
So long
Jörg
Frank Ellebrecht
2008-12-22 23:20:44 UTC
Permalink
Post by Jörg Hopfe
Der schlimmste Schriftsatz wäre daher einer, der seine bestimmenden Angaben zum Verfahren/der Sache in einer schwer zu entziffernden Betreffzeile verbirgt und nach der Anrede in einer sichtlich herunterdiktierten Textwüste, deren Gestaltung vorgabenfrei offensichtlich der Kanzleischreibkraft überlassen wurde und der mit einem "nach Diktat verreist" endet. Aus dieser Negativbeschreibung lassen sich Merkmale sinnvoller Gestaltung ableiten.
Du scheinst schon mal einen Schriftsatz unserer Kanzlei in den Händen
gehabt zu haben?! ;-)
Post by Jörg Hopfe
Anträge im laufenden Text (üblicherweise wird es sich um Beweisanträge handeln) sollten abgesetzt (z.B. durch Einrückung) sein, Beweismittel noch einmal hervorgehoben (z.B. kursiv).
Hast Du soetwas (die Angabe von Beweismitteln) schon mal mit LaTeX
umgesetzt? Ich gestehe, daß ich daran gerade daran momentan scheitere,
die Vorlage in jxbasics.sty hilft mir auch nicht, weil es dort als
Befehl definiert ist, ich aber eher eine Umgebung möchte (falls es
mehrere Beweismittel sind) und wenn die Bezeichnung des Beweismittels
länger als eine Zeile ist, meines Erachtens auch das Ergebnis nicht
optimal ist.

Ich habe es letztendlich mit tabular versucht, bekomme es aber nicht
hin, dass die letzte Spalte (Anlage K 1 bspw.) unten, die anderen
Spalten oben ausgerichtet werden. Wahrscheinlich muß ich mal ein
Minimalbeispiel basteln.

Viele Grüße
Frank
Juergen Fenn
2008-12-23 13:54:10 UTC
Permalink
Post by Frank Ellebrecht
Hast Du soetwas (die Angabe von Beweismitteln) schon mal mit LaTeX
umgesetzt? [...]
Ich habe es letztendlich mit tabular versucht, [...]
Ich bin ja sehr für einfache Lösungen: quote, description existieren.
Feste Regeln, wie sowas auszusehen habe, gibt es sowieso nicht.
Eingerückt sollten die Beweismittel sein.

Auf Anlagen verweise ich mit marginpar. Das stört den Lesefluß weniger
als eingerückte Absätze und spart Platz.

Jürgen.

Daniel Seuthe
2008-12-16 16:44:41 UTC
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Post by Frank Ellebrecht
zugespitzt könnte man vielleicht formulieren, der Inhalt ist für das
Gericht, die Form für den Mandanten (auch wenn sich das Gericht über
einen typographisch ordentlichen Schriftsatz ebenfalls freuen dürfte,
genau wie der Mandant über einen einigermaßen sinnvollen Inhalt).
Ohne jetzt inhaltlich viel beitragen zu können, aber ein vernünftiger
Satz ist fürs Gericht schon wichtig. Bei der Typografie geht’s ja um
gute Lesbarkeit auf einer teilweise sehr subtilen Ebene. Wenn die
Beteiligten (Vorsitzender usw.) ständig dutzende Seiten an Stellung-
nahmen lesen müssen, vergeht denen die Lust am Problemverständnis,
wenn’s dazu noch (aus typografischer Sicht) anstrengend wird.

Daniel
--
http://seuthe.org
Axel Berger
2008-12-16 10:04:00 UTC
Permalink
Daher w?ñre ich f?Pilcr jeden Hinweis, wie ein typographisch "guter"
anwaltlicher Schriftsatz aussehen k?Annte
Um Dich von der Mehrheit der Anwälte deutlich abzusetzen reicht schon
halbwegs fehlerarme Rechtschreibung und etwas interne Logik.
Sven Utcke
2008-12-17 12:37:41 UTC
Permalink
Post by Axel Berger
Daher w?ñre ich f?Pilcr jeden Hinweis, wie ein typographisch "guter"
anwaltlicher Schriftsatz aussehen k?Annte
Um Dich von der Mehrheit der Anwälte deutlich abzusetzen reicht schon
halbwegs fehlerarme Rechtschreibung und etwas interne Logik.
Aber kann man dann noch erkennen, dass es sich um ein Anwaltsschreiben
handelt?

Was die Typographie betrifft: die Schreiben, die ich so zu sehen
bekomme, bestechen vor allem durch deren Mangel...

Sven
--
___ _ _____ ___ Dr.-Ing. Sven Utcke ___ ___ _____ __
/ __| |/ / __| __| phone: +49 40 899-8-5317 | \| __/ __\ \ / /
| (_ | ' <\__ \__ \ fax : +49 40 899-4-5317 | |) | _|\__ \\ V /
\___|_|\_\___|___/ http://www.desy.de/~utcke (to come)|___/|___|___/ |_|
Juergen Fenn
2008-12-17 13:53:14 UTC
Permalink
Post by Sven Utcke
Post by Axel Berger
Um Dich von der Mehrheit der Anwälte deutlich abzusetzen reicht schon
halbwegs fehlerarme Rechtschreibung und etwas interne Logik.
Aber kann man dann noch erkennen, dass es sich um ein Anwaltsschreiben
handelt?
Das ist wieder eine ganz andere Frage.
Post by Sven Utcke
Was die Typographie betrifft: die Schreiben, die ich so zu sehen
bekomme, bestechen vor allem durch deren Mangel...
Es kommt darauf an. Größere Kanzleien lassen sich ihre Briefbögen häufig
layouten, indem sie eine Word-Vorlage erstellen lassen. Deren Briefe
sehen dann auch meist recht ordentlich aus. Manche greifen auch zu einer
etwas seltener verwendeten Schriftart, aber das ist schon ziemlich
gewagt in dem Metier. Wer meint, auf das alles verzichten zu können,
bastelt sich halt selbst etwas mehr oder (zumeist) weniger Schönes
zusammen... eine Gutenberg-Bibel sieht natürlich anders aus...

Jürgen.
Frank Ellebrecht
2008-12-22 23:28:28 UTC
Permalink
Post by Sven Utcke
Was die Typographie betrifft: die Schreiben, die ich so zu sehen
bekomme, bestechen vor allem durch deren Mangel...
Eben. Ich habe mir über die Zeit eine ganze Mappe mit Beispielen von
Kollegen angelegt, vom kleinen Einzelanwalt bis hin zu Großkanzleien.
Wirklich überzeugt haben mich davon nur einige wenige (wenn man es mal
auf die Form beschränkt). Wobei ich sagen muß, daß bestimmte Fehler oder
Mängel auch auf die Menge an Text, die man an einem Arbeitstag
produziert und auf Schwächen auf dem Weg zwischen Diktat und Druck
zurückzuführen sind.

Bei Deinen geschilderten Erfahrungen müßtest Du doch begeistert sein,
wenn es auch Anwälte gibt, die versuchen, ansatzweise typographische
Regeln zu beachten.

Viele Grüße
Frank
Markus Gail
2008-12-18 12:25:15 UTC
Permalink
Post by Frank Ellebrecht
Hat sich schon einmal jemand mit der typographischen Gestaltung
anwaltlicher Schreiben beschäftigt?
Gugel mal nach RATeX und Friedrich Vosberg.

M.
Frank Ellebrecht
2008-12-22 23:34:10 UTC
Permalink
Post by Markus Gail
Gugel mal nach RATeX und Friedrich Vosberg.
Danke. Dabei handelt es sich letztlich um das von mir erwähnte jxbasics.
Irgendwie haben es die letzten Versionen (mit neuem Namen) nicht mehr
auf CTAN geschafft, aber auch sonst scheint Friedrichs Begeisterung an
dieser Aufgabe mittlerweile etwas erlahmt zu sein. Einige Ansätze (z. B.
die automatische Numerierung der Anträge, wenn es mehr als einer sind)
finde ich richtig gut. So weit wäre ich als Nur-Anwender wahrscheinlich
nie gekommen. Und daß Bedarf an einem solchen Paket da ist, sieht man ja
an dieser Diskussion.

Viele Grüße
Frank
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